Wir suchen Freizeitpädagog:innen 

Wir bieten die Chance zu einer bereichernden, stark selbstbestimmten pädagogischen Arbeit mit Kindern in engagierten Teams an über 130 Schulstandorten in Wien.

Kinder und Bildung stehen für uns im Mittelpunkt. Mit unserer Arbeit schaffen wir ein pädagogisches Umfeld für soziales Lernen und individuelle Entwicklung. Ein pädagogisches Umfeld, das Raum für Freude, Spiel und Spaß, Identitätsbildung, Individualität und Vielfalt schafft.

Um die Qualität unserer Arbeit sicherzustellen und um unsere Kompetenzen und unser Handeln laufend weiterzuentwickeln, legen wir Wert auf Reflexion der eigenen Arbeit sowie auf kontinuierliche Fort- und Weiterbildung. Diese ist daher ein integrierter Bestandteil der Tätigkeit unserer Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen.

Anforderungen

  • Mindestalter 19 Jahre
  • Abschluss des Hochschullehrganges für Freizeitpädagogik (PH) oder einer gleichwertigen pädagogischen Ausbildung
  • Adäquate Deutschkenntnisse, sowie tätigkeitsbezogene kommunikative Kompetenzen
  • Gesundheitliche Eignung & angemessenes Erscheinungsbild
  • Unbescholtenheit
  • Erste Hilfe Kurs: Für die Anstellung muss ein Erste-Hilfe-Kurs (16 Stunden) absolviert werden. Haben Sie bereits einen 16h-Kurs gemacht und liegt dieser mehr als 4 Jahre (ab Anstellungstermin) zurück, muss bis spätestens zum Anstellungstermin ein 8h Auffrischungskurs gemacht werden.

Vorausgesetzte Kompetenzen und Fähigkeiten

  • Selbstsicherheit durch fachliche Kompetenz
  • Diversitätskompetenz und interkulturelle Kompetenz
  • Team-, Kommunikations-, Kooperations- und Vertrauensfähigkeit
  • Reflexions- und Lernfähigkeit, Flexibilität
  • Kritik- und Konfliktfähigkeit
  • Belastbarkeit
  • Respektvoller Umgang mit Kindern und Erwachsenen
  • Interesse und Freude an Bewegung, Musik und Spiel
  • Kreative Ansätze zur Gestaltung der Freizeit

Aufgaben als Freizeitpädagogin oder Freizeitpädagoge

  • Pädagogische und administrativ-organisatorische Führung von Kindergruppen im Volksschulbereich im Ausmaß von min. 32 Wochenstunden (inkl. Vorbereitungszeit). (Arbeitszeiten im Regelfall bis 17 Uhr bzw. 17:30 Uhr)
  • Planung, Durchführung und Reflexion von freizeitpädagogischen, persönlichkeitsbildenden und gesundheitsfördernden Angeboten und Anregungen
  • Mitarbeit in aktiven und kreativen Teams in einem Bereich mit Verantwortung und Zukunft
  • Aktive und erfolgreiche Teilnahme an verpflichtenden Fortbildungen

Bewerbung

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Berücksichtigt werden Bewerbungen ausschließlich über das Onlineportal.

Bewerben und Arbeiten bei der BiM – Häufige Fragen

              1. Auswahlverfahren:
  • Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Das Verfahren dauert etwa 1,5 Stunden und umfasst eine Gruppendiskussion sowie eine schriftliche Situationsanalyse.

  • Wann erfährt man, ob man eine Zu- oder Absage hat?

Bewerber:innen erhalten nach Abschluss der Auswahlverfahren eine Zu- oder Absage. 

  • Soll man sich bewerben, wenn man sich parallel auch bei anderen Stellen bewirbt?

Das obliegt alleine der Bewerberin bzw. dem Bewerber.

                2. Anstellung:

  • Sind Nebeneinkünfte ein Problem?

Nein, aber Nebenbeschäftigungen müssen gemeldet werden und die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes müssen dabei eingehalten werden.

  • Gibt es bei Zusage eine Bestätigung für das AMS?

Ja, sie erhalten eine Bestätigung von uns. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an office@bildung-wien.at, sobald Sie unsere Zusage erhalten haben.

  • Welche Vordienstzeiten werden angerechnet?

​Es werden sowohl facheinschlägige als auch nichtfacheinschlägige Vordienstzeiten in unterschiedlichem Ausmaß angerechnet (als facheinschlägig werden gruppenbezogene pädagogische berufliche Tätigkeiten für Kinder zwischen drei und 14 Jahren anerkannt.)

Genaue Informationen erhalten Sie hierzu im Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich.

                 3. Arbeitszeit:

  • Welche Arbeitszeitmodelle gibt es?

Das gängigste Modell ist die 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag mit 32 Wochenstunden. In Einzelfällen gibt es Modelle mit bis zu 37 Stunden (Vollzeit).

  • Gibt es die Möglichkeit, gleich von Anfang an Vollzeit zu arbeiten?

Nein, die Einteilung der Zusatzstunden (über die 32 Stunden) erfolgt vor Ort.

  • Wie viele Stunden Arbeitszeit entfallen auf Vorbereitungszeit und Fortbildung?

Die 32 Stunden am Standort sind unterteilt in:

  • 26 Betreuungsstunden
  • 1 Teamstunde
  • 1 Stunde Organisationszeit
  • 3+1 freie Vorbereitungsstunden

32 Wochenstunden für Springer:innen sind unterteilt in:

  • 27 Betreuungsstunden
  • 5 freie Vorbereitungs-Stunden

Im Normalfall erhalten alle Freizeitpädagog:innen 2 Wochen Fortbildung im Jahr.

  • Wie sind die Dienstzeiten bei der BiM?

Bei Springer:innen:
Mo-Do von 11:30 bis 17:00, Fr von 11:45 bis 16:45 Uhr (fallweise auch bis 17:30 Uhr),

Bei fix zugeteilten Mitarbeiter:innen sind die Dienstzeiten unterschiedlich. Der früheste Betreuungsbeginn ist um 8:00 Uhr GTVS und Bildungscampus,  sowie um 10:00 Uhr in OVS oder OASO. Der späteste Dienstschluss ist um 17:30 Uhr. Die Einteilung erfolgt nach Bedarf des Standorts.

  • Gibt es die Möglichkeit, früher aufzuhören? (zB. wegen Fortbildung 1x im Monat)

Nach Rücksprache mit der Teamleitung und wenn es nicht den Bedürfnissen des Standorts zuwiderläuft ist das grundsätzlich möglich und kann beispielsweise als Zeitausgleich in Anspruch genommen werden.

  • Betreuen Freizeitpädagog:innen der BiM auch während den Ferien/schulautonomen Tagen die Standorte?

Ja, ein Teil der Freizeitpädagog:innen wird jeweils während der Oster-, Semester- und Herbstferien und an schulautonomen Tagen zur Betreuung eingeteilt.

Hier können die Dienstzeiten zwischen 7 Uhr und 17:45 Uhr liegen.

                  4. Standorte:

  • Betreut die BiM auch NMS?

​Nein

  • Betreut die BiM auch Standorte außerhalb Wiens?

Nein

  • Betreut die BiM auch Bildungscampus - Standorte?

Ja

  • Fangen neue Mitarbeiter:innen als Springer:innen an oder wird man gleich an einen Standort zugeteilt?

Neue Mitarbeiter:innen werden prioritär zu Standorten zugeteilt, aber bedarfsorientiert auch als Springer:innen eingesetzt.

  • Wie und wann erfolgt die Standort-Zuteilung?

Das Regionalmanagement teilt die neuen Mitarbeiter:innen kurz vor Dienstbeginn den Standorten zu.

  • Können Präferenzen angegeben werden?

Ja

  • Kann man am selben Standort arbeiten, wo auch die eigenen Kinder zur Schule gehen?

Nein, dies widerspricht unseren Compliance Regelungen.

                  5. Gehalt:

  • Wie werden Freizeitpädagog:innen der BiM entlohnt?

Nach dem Gehaltsschema des Kollektivvertrages der Sozialwirtschaft Österreich in der Verwendungsgruppe 7.

  • Werden Männer und Frauen in der BiM gleich entlohnt?

Ja

  • Gibt es Zuschläge? Welche? Wie werden diese definiert?

Zuschläge gibt es u. a. für Mehr- u. Überstunden, sowie für Leitungstätigkeiten. Falls ein Anspruch besteht, wird auch die SEG (Schmutz, Erschwernis, Gefahren)-Zulage ausgezahlt.

  • Werden Überstunden ausbezahlt oder in Zeitausgleich ausgeglichen?

Überstunden können als Zeitausgleich konsumiert werden oder werden ausbezahlt.

                  6. Fortbildung:

  • Wird es die Möglichkeit geben, zusätzliche Praxistage zu absolvieren?

Dafür ist die Pädagogische Hochschule zuständig.

  • Kann nur das vorgegebene Fortbildungsprogramm in Anspruch genommen werden oder kann man sich auch selbstständig Fortbildungen suchen? Wenn ja, welche werden akzeptiert?

Die verpflichtenden Fortbildungen sind aus dem vorgegebenen Programm zu wählen.

  • Können auch mehr als zwei Wochen Fortbildung im Jahr gemacht werden?

Im Rahmen der verpflichtenden Fortbildungen ist das nicht möglich.

  • Gibt es die Möglichkeit, in Bildungskarenz zu gehen?

Diese Möglichkeit besteht ab dem 4. Jahr Unternehmenszugehörigkeit.

               7. Weitere Fragen:

  • Wo sind Mitarbeiter:innen der BiM versichert?

Sozialversichert über die ÖGK und haftpflichtversichert über den Arbeitgeber.

  • Welchen Titel haben Freizeitpädagog:innen der BiM?

Berufsbezeichnung Freizeitpädagoge:in

  • Kann man unbezahlten Urlaub nehmen?

Grundsätzlich ja – unter Berücksichtigung der Bedürfnisse am Standort

  • Gibt es eine eigene Mentoring-Ausbildung für Freizeitpädagog:innen der BiM?

Nein

  • Wird man automatisch Gewerkschaftsmitglied?

​​Nein

Haben Sie darüber hinaus weitere Fragen?
Bitte wenden Sie sich an: bewerbung@bildung-wien.at

 

 

Ohne abgeschlossene pädagogische Ausbildung können Sie nicht als Freizeitpädagog:in arbeiten. Sollten Sie keine pädagogische Ausbildung absolviert haben und Interesse an einer Ausbildung haben, finden Sie auf der Homepage der Pädagogischen Hochschule Wien oder der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Krems alle Informationen zum Hochschullehrgang Freizeitpädagogik.

Insbesondere laden wir auch Männer sowie Absolvent:innen sozial- bzw. sonderpädagogischer Ausbildungen dazu ein, sich als Freizeitpädagog:in zu bewerben.

Allgemeine Informationen
Kollektivvertrag Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen)
Monatsgehalt
(Stand: 1.1.2024)
€ 2.881,60
(Verwendungsgruppe 7/Gehaltsstufe 1, gilt für Akademische Freizeitpädagog:innen für 37 Wochenstunden)
Vordienstzeiten Anrechnung lt. Kollektivvertrag
Urlaub Der gesetzliche Urlaub ist in den Schulsommerferien zu konsumieren